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Allgemeine Geschäftsbedingungen der O.M.A. Verlags Marketing GmbH

§1. § 1 Allgemeines Die O.M.A. Verlags Marketing GmbH, nachfolgend Firmencheck benannt, vertreten durch die Inhaber Marie Borgelt, mit Sitz in 49074 Osnabrück betreibt ein Branchenverzeichnis unter der Internetseite www.Firmencheck.eu Der Eintrag in das Branchenverzeichnis ist kostenpflichtig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragspartner. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln abschließend den Inhalt der vertraglichen Beziehung zwischen Firmencheck und dem Kunden. Die AGBs sind im Internet unter www.Firmencheck.eu jederzeit frei abrufbar.

§ 2 Vertragsabschluss / Vertragsbeginn / Kündigung Der Kunde hat fernmündlich (oder im Internet) ein Vertragsangebot abgegeben. Ein Vertrag über einen Eintrag in das Branchenverzeichnis www.Firmencheck.eu kommt mit Annahme eines Auftrages, spätestens mit der Aufnahme des Kunden in das Branchenverzeichnis www.Firmencheck.eu zustande. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung vollständige sowie sachlich und inhaltlich richtige Daten anzugeben und versichert verbindlich, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Änderung von e-mail Adressen, Änderung der Anschrift usw.) wird der Kunde unverzüglich eigenständig über die Post oder Mailadresse von Firmencheck melden. Firmencheck bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an, nämlich 6 Monate, 12 Monate, 24Monate oder 36 Monate (mit einer Zahl Last für die Dauer von 24 Monaten). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder36) Monate (mit einer Zahl Last von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber Fimencheck gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt Fimencheck vorbehalten. Wichtige Gründe sind u.a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von Fimencheck Schaden nehmen könnte.

§ 3 Leistungsumfang Der Kunde beauftragt Fimencheck ihn auf der Internetseite www.firmencheck.eu einzutragen. Um dies zu gewährleisten ist der Kunde damit einverstanden, dass Fimencheck die von ihm angegebenen Daten speichert. Der Eintrag in das Firmenverzeichnis www.Firmencheck.eu beinhaltet zunächst die Aufnahme der persönlichen Daten wie Name, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, E-mail Adresse und die eigene Internetseite des Kunden. Nach Vorlage des Kunden kann ein Firmenlogo mit eingetragen werden. Unter dem Punkt „Zusatzinfo" auf der Internetseite www.Firmencheck.eu können bis zu 16 Begriffe aufgenommen werden, die das Leistungsspektrum des Kunden näher beschreiben. Unter dem Punkt „Ansichten" auf der Internetseite www.Firmencheck.eu können maximal 12 Bilder in dem Eintrag vorhanden sein. Die erforderlichen Begriffe sowie geeignete Bilder werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt durch Firmencheck. Soweit Änderungen im Eintrag vorgenommen werden müssen (wie z.B. Änderung von Adresse oder Telefonnummer) erfolgen diese kostenlos durch Firmencheck.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen Es wird zu jedem Vertrag eine individuelle Preisabsprache getroffen. Rechnungen sind ohne Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Firmencheck berechtigt Mahnkosten zu erheben.

§ 5 Datenverarbeitung / Datenschutz Der Kunde willigt in die notwendige Verarbeitung seiner angegebenen Daten, soweit zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung oder Abrechnung erforderlich, nach den Bestimmungen des Teledienstschutzgesetztes (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) ein. Insbesondere werden die in § 9 BDSG und der dazugehörigen Anlage enthaltene technische und organisatorische Datensicherungsmaßnahmen, soweit anwendbar, durch firmencheck.eu beachtet. Die Mitarbeiter von firmencheck.eu sind auf das Datenschutzgeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet.

§ 6 Ausdrückliches Einverständnis zur Bewerbung Mit Einbeziehung und Akzeptanz dieser AGB erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, Informationen weiterer Produkte von Firmencheck bis zu 36 Monate nach ursprünglichem Vertragsschluss in geeigneter Form zu erhalten. Die Informationen können telefonisch, via E-Mail oder schriftlich und maximal zweimalig erfolgen. Dieses Einverständnis ist jederzeit ohne Angaben von Gründen widerruf bar. Die Widerruferklärung kann per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen.

§ 7 Haftung Firmencheck haftet nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höhere Gewalt oder sonstigen, auch (aber nicht nur) technischen Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereiches von Firmencheck. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von Firmencheck oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder der Schaden beruht auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und die Haftungsbegrenzung gelten nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit. Obwohl Firmencheck datenschutzrechtliche Standards weitestgehend beachtet, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, wie Dritte mit auf www.Firmencheck.eu aufgenommenen Daten der Kunden umgehen.

§ 8 Gerichtsstand Sonstiges Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 2022

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